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Strafrecht

Damit Ihr Recht als Opfer oder als Beschuldigter gewahrt wird.

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Sollten Sie verhaftet worden sein, die U-Haft verhängt oder ein strafrechtlicher Vorwurf gegen Sie erhoben worden sein, ist es immer ratsam von einem Anwalt vertreten und durch den Prozess begleitet zu werden. Schon Ihre erste Aussage bei der polizeilichen Einvernahme kann für das weitere Verfahren maßgeblich sein.  Gemeinsam finden wir die richtige Strategie für Ihre individuelle Situation. 

 

Wenn Sie Opfer einer strafbaren Handlung geworden sind, können Sie sich als Privatbeteiligter in einem Strafverfahren gegen den Täter anschließen.  Ich stehe Ihnen während einem solchen Verfahren zur Seite und stelle sicher, dass Sie im Verfahren geschützt werden und es zu keiner unnötigen Konfrontation mit dem Täter kommt. 

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